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Wochenarbeitszeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die der Bemessung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern sowie der Berechnung des Arbeitsentgelts von Arbeitnehmern i.Allg. zugrunde liegende Tätigkeitszeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitzeit acht Stunden nicht überschreiten; damit ist von Montag bis Samstag wie bisher eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zulässig. Nach den meisten Tarifverträgen ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit niedriger (Arbeitszeitverkürzung).

    Vgl. auch Arbeitszeit.

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