Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zuzahlungen der Aktionäre vom 28.01.2013 - 17:08
Zuzahlungen der Aktionäre
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
über die Einlage hinausgehende Zahlungen. Aktionäre einer AG brauchen grundsätzlich keine Zuzahlungen zu leisten (§ 54 AktG); so wird die Fungibilität der Aktie gewährleistet. Freiwillige Zuzahlungen der Aktionäre kommen bei der Kapitalerhöhung gegen Ausgabe von Vorzugsaktien vor. Die AG muss die durch Zuzahlungen der Aktionäre zufließenden Beträge in die Kapitalrücklage einstellen (§ 272 II Nr. 4 HGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon