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Revision von zwingendes Recht vom 17.07.2009 - 12:12
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- Revision von zwingendes Recht vom 17.07.2009 - 12:12
- Revision von zwingendes Recht vom 15.05.2008 - 13:59
zwingendes Recht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z.B. viele Bestimmungen des Verbraucher-, Miet-, Arbeits- und Sachenrechts.
Gegensatz: Nachgiebiges Recht (dispositives Recht).
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