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zwingendes Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z.B. die Vorschriften über Abzahlungsgeschäfte, über Wucher und viele Bestimmungen des Miet-, Arbeits- und Sachenrechts.

    Gegensatz: Nachgiebiges Recht (dispositives Recht).

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