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Revision von 3G-Regel vom 06.12.2021 - 19:57

3G-Regel

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    In der Corona-Krise und der COVID-19-Pandemie in Deutschland erdachte Zugangsregelung für öffentliche Gebäude, Geschäfte und Veranstaltungen. 3-G oder 3G steht für Geimpft, Genesen, Getestet.

    Zugang wird nur Personen erlaubt, die eine der drei Möglichkeiten nachweisen können. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in der Bundespressekonferenz in der 4. Welle der COVID-19-Pandemie im November 2021 auch zur Warnung der Ungeimpften die Abkürzung "Geimpft, Genesen, Gestorben" verwendet, um darauf hinzuweisen, dass sich Ungeimpfte in der 4. Welle dafür entscheiden, die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte COVID-19-Infektion zu bekommen und ggf. (schwer) zu erkranken.
    Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 des Infektionsschutzgesetzes.

    Weiterführende Hinweise: Maskenpflicht, FFP2-Maske, OP-Maske, Alltagsmaske, Mund-Nasen-Schutz, Pandemie, Pandemiebekämpfung, Virus-Erkrankung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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