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Chipkarte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Plastikkarte der Standardgröße 85,6 x 54 x 0,76 mm. In die Chipkarte ist ein Chip integriert, der die Funktion der Datenspeicherung (Speicher), Datenübertragung und Datenverarbeitung übernimmt.

    Anders: Magnetstreifenkarte.

    Anwendung: Derzeit v.a. im individuellen Zahlungsverkehr z.B. als Kontrolle der Zugriffsberechtigung und Autorisierung oder als GeldKarte. Je nach Aufbau des Chips lassen sich einfache Speicherkarten ohne Zugriffsschutz (z.B. Telefonkarten), intelligente Speicherkarten mit Zugriffsschutz (z.B. Zahlungskarten) und Multifunktionskarten mit unterschiedlichen Anwendungen im Zahlungsverkehr (z.B. Funktion als elektronischer Fahrschein) unterscheiden.

    Vgl. auch Debitkarte, Electronic Cash, ELV, Kartenzahlungen, POZ.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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