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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Form der Warenauslage: Beim offenen Display hat der Kunde unmittelbaren Zugriff zur Ware (Selbstbedienung); bei geschlossenem Display hat nur der Verkäufer Zugang zur Ware, um diese den Kunden zu präsentieren (Fremdbedienung).

    2. Alle im Rahmen der Verkaufsförderung eingesetzten Verkaufshilfen, wie Verkaufsständer, Regalstopper, Gondeln, Dekorationsmaterial.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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