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Aufsichtsratssystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Spezielle Organisationsverfassung der Unternehmensführung. Das Aufsichtsratssystem trennt Geschäftsführung und Kontrolle (Trennungsmodell); klassisch in der dt. Aktiengesellschaft (AG) geregelt mit den Organen Vorstand (Geschäftsführung und Entwicklung der langfristigen Unternehmenspolitik) und Aufsichtsrat (Überwachung und Mitwirkung an herausgehobenen unternehmenspolitischen Entscheidungen bzw. zustimmungspflichtigen Geschäften).

    Gegensatz: Board System.

    2. Probleme: Verselbstständigung des Vorstandes; Managerherrschaft. Nach den Ergebnissen von empirischen Untersuchungen sind in der Unternehmenswirklichkeit effektive Einwirkungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats auf die Unternehmenspolitik oft nicht festzustellen; über die Personalhoheit (Bestellungs- und Abberufungsrecht des Vorstandes) hinaus reichende Befugnisse liegen danach nicht vor. Mit ein Grund dafür kann auch die personelle Verflechtung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sein: Herkömmliche Praxis ist, dass ehemalige Vorstandsvorsitzende im direkten Anschluss nach Beendigung dieses Amtes den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen.

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