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anerkannter Ausbildungsberuf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beruf, der als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) staatlich anerkannt ist (§ 25 BBiG; § 25 HwO). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf gemäß § 28 BBiG bzw. § 27 HwO nur nach der entsprechenden Ausbildungsordnung ausgebildet werden; in anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht ausgebildet werden. Die Ausbildung endet mit der Ausbildungsabschlussprüfung.

    Die Gesamtzahl aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe beträgt 344 (Stand Juli 2012).

    Gemäß § 90 BBiG gehört es zu den Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und dieses jährlich zu veröffentlichen
    Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis.

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