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Ausfuhrhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exporthandel, indirekter Export; Handel ins Ausland, bei dem Kontaktanbahnung bzw. Auftragserschließung und Lieferung über zwischengeschaltete fremde (Absatz-)Organe ohne (größere) Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Herstellerfirma auf die Art und Weise des (Folge-)Vertriebs an die nächste(n) Abnehmer- oder Verwenderstufe(n) erfolgen. Der Ausfuhrhandel kann über die Einschaltung von inländischen oder ausländischen Fremdunternehmen (aus dem Ziel- oder Käuferland oder aus Drittländern) erfolgen. Es handelt sich bei diesen Firmen hauptsächlich um Eigenhändler, Agenturen/Vermittler oder um Generalunternehmen. Ausfuhr durch in- oder ausländische Fremdunternehmen (aus Ziel-, Kauf- oder Drittland); überwiegend Eigenhändler, Agenturen bzw. Vermittler oder Generalunternehmen. Unterscheidung in Verbringung (EU-Mitgliedsstaaten) und Ausfuhr (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten).

    Schwerpunkt in Deutschland: Hamburg und Bremen.

    Bedeutung: Der Ausfuhrhandel ist wegen der Direktausfuhr deutscher Hersteller rückläufig.

    Gegensatz: Einfuhrhandel.

    Vgl. auch Ausfuhr, Außengroßhandel, Incoterms.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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