Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dienstalter vom 08.06.2009 - 10:54
Dienstalter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtheit aller geleisteten Dienstjahre nach dem 21. Lebensjahr, wenn die Ernennung zum Beamten nicht später erfolgte. Grundlage für die Berechnung der Dienstbezüge (Besoldung; § 28 BBesG) und des Ruhegehaltes (§§ 4 ff. BeamtVG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon