Zitierfähige Version
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 19.02.2018 - 17:06
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 28.02.2013 - 14:50
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 17.08.2010 - 13:31
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 08.07.2010 - 09:35
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 10.05.2010 - 12:43
- Revision von ausländischer Arbeitnehmer vom 17.07.2009 - 11:39
ausländischer Arbeitnehmer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Erwerbsperson, die in Deutschland einer entgeltlichen Beschäftigung nachgeht, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen (Ausländer).
2. Ausländische Arbeitnehmer bedürfen zur Arbeitsaufnahme einer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, soweit nicht supranationale oder bilaterale Verträge (Gastarbeitnehmerabkommen) ihnen Freizügigkeit einräumen. Erwerbspersonen aus EU-Mitgliedsstaaten benötigen aufgrund der EG-Freizügigkeitsverordnung i.d.F. vom 17.7.1997 (BGBl I 1810) keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Von den Vorschriften sind weiter heimatlose Ausländer befreit. Ausnahmen bestehen für Kinder und Ehefrauen. Keiner Arbeitserlaubnis bedürfen die in § 9 der VO genannten Personen (z.B. Fahrpersonal im Transitverkehr, Grenzgänger, Lehrpersonen an Hochschulen, Journalisten etc.).
3. Für Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften. Ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag ist nicht nichtig (Arbeitserlaubnis). Dem Arbeitgeber kann gegenüber dem ausländischen Arbeitnehmern eine gesteigerte Fürsorgepflicht, bes. zur Überwindung von Sprachschwierigkeiten, obliegen.
Bei der Betriebsratswahl (Betriebsrat) haben ausländische Arbeitnehmer das gleiche aktive und passive Wahlrecht wie deutsche Arbeitnehmer (§§ 7, 8 BetrVG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon