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Disponierbarkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Disponibilität, Steuerbarkeit, Beeinflussbarkeit. Disponierbarkeit (engl.: accountability) gibt an, ob und mit welchen Beschränkungen konkrete Handlungsalternativen der alleinigen oder mitwirkenden Bestimmung (Steuerung, Beeinflussung) durch den Handelnden unterliegen. Im entscheidungsorientierten Rechnungswesen und verantwortungsorientierten Rechnungswesen wichtige Kennzeichnung der Möglichkeiten, die Höhe einer bestimmten Ausgaben-, Kosten- oder Güterverbrauchsart, eines Ausstoßes oder Bestands im Hinblick auf ein bestimmtes Bezugsobjekt (Bezugsgröße) in einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum durch konkretes Handeln zu beeinflussen. Der Dispositionsspielraum ist zu beschreiben durch die gegebenen Beschränkungen: a) Interne Beschränkungen können durch eigene frühere Entscheidungen und Maßnahmen oder diejenigen anderer Verantwortlicher im Rahmen der personell-zeitlichen Teilung des Entscheidungs- und Verantwortungsfeldes bedingt sein. b) Externe Beschränkungen können durch die Gegebenheiten der Natur (z.B. geologische Strukturen, Wasserstände, Wetter) oder des sozio-ökonomischen Umfeldes (z.B. Gesetzgebung und Rechtsprechung, Verhalten von Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und Medien) bedingt sein.

    Vgl. auch Kontrollierbarkeit.

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