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Deregulierung
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Inhaltsverzeichnis
Volkswirtschaftslehre
Aufhebung von Regulierungstatbeständen (Regulierung). In der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig erhobene Forderung, um durch die Beseitigung einschränkender Bestimmungen für unternehmerisches Handeln und somit durch die Schaffung von mehr Wettbewerb zu höherer volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beizutragen. Diese Forderung wird insbesondere für den Arbeitsmarkt erhoben.
Vgl. auch Angebotsökonomik.
Bankwesen
Aufhebung bzw. Aufweichung gesetzlicher und bankaufsichtlicher Reglementierungen. Gebräuchlich v.a. im Zusammenhang mit der Auflösung von Trennbankensystemen bis hin zu deren Abschaffung i.e. (Wieder-) Einführung des Universalbankensystems in den USA im Jahre 1999 durch Aufhebung des Glass-Steagall Acts. Allgemein auch Wegfall bzw. Entschärfung nicht mehr als erforderlich betrachteter gesetzlicher Regelungen und Verordnungen (in Deutschland z.B. Streichung der Begrenzung von Beteiligungen an anderen Banken § 12 KWG a.F. oder der Meldepflicht für Organgkredite § 16 KWG a.F.).
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