Zitierfähige Version
- Revision von Börsennotierung vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Börsennotierung vom 01.02.2018 - 15:30
- Revision von Börsennotierung vom 26.02.2013 - 17:46
- Revision von Börsennotierung vom 12.10.2009 - 09:21
- Revision von Börsennotierung vom 09.09.2009 - 14:55
- Revision von Börsennotierung vom 30.07.2009 - 14:48
- Revision von Börsennotierung vom 01.06.2008 - 14:19
Börsennotierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse. Börsennotierte Wertpapiere und damit auch die sie emittierenden Unternehmen unterliegen in Deutschland einer bes. strengen Kontrolle. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.4.1998 gilt vorrangig für börsennotierte Gesellschaften. Dies sind Unternehmen, deren Aktien an einem Markt zugelassen sind, der von staatlichen Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist (§ 3 II AktG). In Deutschland sind damit der amtliche Markt und der geregelte Markt gemeint. Nicht börsennotiert sind die Unternehmen im Freiverkehr. Darüber hinaus ist die Definition der Börsennotierung nicht auf die Zulassung in Deutschland beschränkt.
Vgl. auch Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon