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Aktion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Entscheidungstheorie:

    Auch Alternative; Maßnahme, die ein Entscheidungsträger zur Problemlösung ergreifen kann. Aktion kann aus einem Maßnahmenbündel oder einer Einzelmaßnahme bestehen. Formale Voraussetzung für eine optimale Lösung des Entscheidungsproblems ist die Definition der Aktionen in der Weise, dass jede von ihnen den vorhandenen Mittelvorrat voll ausschöpft und dass die Aktionen sich gegenseitig (streng) ausschließen.

    Vgl. auch Aktionsfeld, Aktionsraum.

    Im Fall mehrstufiger Entscheidungen stellt sich die Aktion als Kette aufeinander folgender Maßnahmen (Strategie) dar.

    Vgl. auch Markov-Prozess, flexible Planung.

    II. Handel:

    Sonderangebot mit ggf. zusätzlichen Kaufimpulsen, Zweitplatzierung, Medienwerbung, Handzettelwerbung, Warenproben am Point of Purchase.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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