Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Begehungsgefahr vom 08.06.2009 - 11:38
Begehungsgefahr
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs; kann in Form der Erstbegehungsgefahr den vorbeugenden, in Form der Wiederholungsgefahr den Verletzungsunterlassungsanspruch auslösen und durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeschlossen werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon