Direkt zum Inhalt

Erstbegehungsgefahr

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn eine rechtswidrige Verletzungshandlung (z.B. unerlaubte Handlung wie Wettbewerbsverstoß, Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte) ernstlich droht, z.B. infolge Handlungen zur Vorbereitung einer Schutzrechtsverletzung oder der Berühmung, zu der fraglichen Handlung berechtigt zu sein. Erstbegehungsgefahr löst bereits den Unterlassungsanspruch aus und kann im Regelfall im Unterschied zur Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen ausgeräumt werden. Erstbegehungsgefahr kann auch vorliegen, wenn ein Unterlassungsanspruch verjährt ist und der sich auf Verjährung berufende Verletzer die Verletzungshandlung verteidigt, ohne eindeutig klarzustellen, die von ihm als rechtmäßig verteidigte Handlung tatsächlich nicht mehr vornehmen zu wollen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Erstbegehungsgefahr"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Erstbegehungsgefahr Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erstbegehungsgefahr-32988 node32988 Erstbegehungsgefahr node49335 Unterlassungserklärung node32988->node49335 node47505 Wiederholungsgefahr node32988->node47505 node28454 Abmahnung node49335->node28454 node48872 unlauterer Wettbewerb node49335->node48872 node33762 gewerblicher Rechtsschutz node49335->node33762 node47505->node49335 node31121 Begehungsgefahr node31121->node32988 node31121->node49335 node31121->node47505 node36785 Drittunterwerfung node36785->node47505 node32110 Haftung node32110->node31121
    Mindmap Erstbegehungsgefahr Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erstbegehungsgefahr-32988 node32988 Erstbegehungsgefahr node49335 Unterlassungserklärung node32988->node49335 node47505 Wiederholungsgefahr node32988->node47505 node31121 Begehungsgefahr node31121->node32988

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com