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Arbeitslosenquote

Definition: Was ist "Arbeitslosenquote"?

Die Arbeitslosenquote setzt die Zahl der registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen in Beziehung und misst so die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots.

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    Arbeitslosenquoten berechnen – ähnlich wie die Erwerbslosenquote – die relative Unterauslastung des Produktionsfaktors Arbeit(-skraft), indem sie die (registrierten) Arbeitslosen in Relation zu den Erwerbspersonen setzen. Es werden zwei Quoten ermittelt, die sich in ihren Abgrenzungen der Erwerbspersonen unterscheiden. In Deutschland wurde lange die Arbeitslosenquote bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Sie berücksichtigt lediglich die abhängigen zivilen Erwerbspersonen, also die Summe aus voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten inkl. der Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten, Beamten (ohne Soldaten) und (registrierten) Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beinhaltet dagegen neben den abhängigen zivilen Erwerbstätigen auch die Selbstständigen sowie die mithelfenden Familienangehörigen. Diese Berechnung ist im Ausland gebräuchlicher; sie hat den Vorteil, auch die langfristig zunehmende Bedeutung selbstständiger Tätigkeiten zu berücksichtigen. Seit Januar 2009 wird diese Quote auch für spezielle Personengruppen errechnet und damit die statistische Berichterstattung grundsätzlich auf die Darstellung dieser Arbeitslosenquote umgestellt.

    Die Bezugsgrößen für die Arbeitslosenquoten beinhalten Informationen aus verschiedenen Statistiken (z.B. Beschäftigungsstatistik, Personalstandsstatistik und Mikrozensus), die erst mit zeitlicher Verzögerung vorliegen. Sie werden einmal jährlich, i.d.R. im April oder Mai, aktualisiert. Eine Rückrechnung erfolgt nicht.

    Die Arbeitslosenquoten werden monatlich bzw. jährlich in unterschiedlichen regionalen und personellen Abgrenzungen von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

    Vgl. auch Arbeitsmarktstatistik.

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