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Ausfuhrzoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der auf ausgeführte Waren (Ausfuhr) aufgrund von zollschuldrechtlichen Vorschriften des Unionszollkodex zu erhebende Zoll. Ausfuhrzoll dient u.a. der Erhöhung der Staatseinnahmen (Finanzzoll), dem Abbau eines Ausfuhrüberschusses oder der Drosselung der Ausfuhren nicht regenerierbarer Rohstoffe bzw. der Begünstigung ihrer Verarbeitung im Inland (Schutzzoll). Bei Exporten aus der EU werden sehr selten zweitweise Ausfuhrzölle erhoben.

    Vgl. Einfuhrzoll.

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