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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag, in welchem der eine Teil (Garant) sich dem anderen gegenüber verpflichtet, in einem Zwangsversteigerungsverfahren eines Grundstücks bis zu einer bestimmten Höhe mitzubieten, z.B. des Werts des Grundpfandrechts (Hypothek, Grundschuld), damit es nicht wegen zu geringen Gebots ausfällt. Je nach den Umständen Garantievertrag oder Ausfallbürgschaft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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