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Dauerschuldverhältnis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertragsverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung in wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht, z.B. Miete, Pacht, Darlehen, Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Versicherungsverträge und Schiedsverträge. Das D. kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 314 BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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