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Agrarsystem
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Agrosystem. 1. Systemebene: Die auf das übergeordnete Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialsystem ausgerichtete Ausprägung und Kombination der institutionellen wirtschafts- und sozialorganisatorischen sowie -ethischen Verhältnisse der Landwirtschaft. Agrarsysteme unterscheiden sich im praktizierten Lebensstil, in der Gebundenheit an einzelne Regionen und in ihrem Auftritt in einem bestimmten zeitlichen Abschnitt der soziokulturellen Entwicklung eines Raums. Charakteristisch für ein spezifisches Agrarsystem ist die jeweils unterschiedlich zusammengesetzte und bewertete Kombination der für die Landwirtschaft allgemein relevanten Standortfaktoren. Folgende Typen von Agrarsystemen lassen sich unterscheiden:
(1) Stammes- und Sippenlandwirtschaft mit Wandertierhaltung und Wanderfeldbau (Nomadismus);
(2) Familien- bzw. kleinbäuerliche Landwirtschaft;
(3) kapitalistische Landwirtschaft;
(4) feudalistische Landwirtschaft (Rentenkapitalismus);
(5) kollektivistische Landwirtschaft (Agrarsozialismus, Agrarkommunismus).
In Industrieländern beinhaltet das Agrarsystem mit seinen Subsystem auch die der Agrarerzeugung vor und nach gelagerten Wirtschaftsstufen. Zu den vorgelagerten Wirtschaftsbereichen gehören u.a. die Saatgutproduktion, die Futtermittelindustrie, Agrochemie, Maschinen- und Geräteproduzenten, Wasser- und Energiewirtschaft; den nach gelagerten Wirtschaftsbereichen gehören u.a. Handel und Vermarktungsorganisationen, die Transportwirtschaft, Verarbeitungsfirmen (Mühlen, Molkereien, Schlachthöfe, Zuckerfabriken etc.), die Verpackungs- und Textilindustrie sowie Abwasserreinigung und Abfallbeseitigung an. In Entwicklungsländern sind derartige Agrarsysteme aufgrund geringer wirtschaftlicher Diversifizierung, Spezialisierung und Dezentralisierung nicht oder nur ansatzweise vorhanden.
2. Funktionsebene: Landwirtschaftliche Funktions- bzw. Betriebseinheiten, die sich in Größe und Komplexität unterscheiden (z.B. Farm, Unternehmen, Plantage, Agrobusiness) oder auf die Landwirtschaft einer Region bzw. eines Landes bezogen sind.
Vgl. auch Agrarpolitik, Agrarverfassung.
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