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gemischtgenutztes Grundstück

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundstücksart im Sinn des Bewertungsgesetzes; relevant für Grundsteuerzwecke.

    1. Begriff: Bebautes Grundstück, das teils Wohnzwecken, teils unmittelbar eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dient; ferner weder als Mietwohngrundstück oder Geschäftsgrundstück, noch als Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus anzusehen ist (§ 75 IV BewG).

    2. Bewertung (Grundstücksbewertung): I.d.R. nach dem Ertragswertverfahren (§§ 76 I, 78 ff. BewG), (Ertragswert), ausnahmsweise nach dem Sachwertverfahren (§§ 76 III, 83 ff. BewG; Sachwert).

    3. Für Zwecke der Erbschaftsteuer ist im Rahmen der Erbschaftsteuerreform eine Neuregelung der Bewertungsvorschriften für Grundbesitz vorgenommen worden. Die Bewertung wird demnach grundsätzlich unter Zugrundelegung des gemeinen Wertes erfolgen.

    Vgl. auch Gebäudewert.

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