Zitierfähige Version
- Revision von Geldmarktfonds vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Geldmarktfonds vom 01.02.2018 - 16:31
- Revision von Geldmarktfonds vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Geldmarktfonds vom 19.04.2010 - 15:26
- Revision von Geldmarktfonds vom 02.03.2010 - 13:55
- Revision von Geldmarktfonds vom 20.10.2009 - 16:15
- Revision von Geldmarktfonds vom 09.09.2009 - 15:41
- Revision von Geldmarktfonds vom 30.07.2009 - 14:49
- Revision von Geldmarktfonds vom 12.06.2008 - 18:13
Geldmarktfonds
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Money Market Funds; Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften, die durch Anlage in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben entstehen; vormals im KAGG, das seit 2004 im InvG integriert ist, geregelt. Mit dem Investmentgesetz (InvG) wird den Kapitalanlagegesellschaften die Strukturierung ihrer Investmentfonds freigestellt und die Einbeziehung von Geldmarktinstrumenten gestattet. Dabei sind bestimmte Ausstellungsgrenzen zu beachten, wobei auch reine Geldmarktfonds möglich wären.
Gem. § 4 II InvG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Festlegung von Fondskategorien eine Richtlinie erlassen. Die Bezeichnung "Geldmarktfonds" oder einer ihrer begrifflichen Bestandteile in der Namensgebung oder im Vertieb setzt danach voraus, dass nach den Vertragsbedingungen oder der Satzung mindestens 85 Prozent des Wertes des Investmentvermögens in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten (§ 48 InvG) oder Geldmarktfondsanteilen angelegt sein müssen und die Anleger von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. Investmentaktiengesellschaft grundsätzlich jederzeit die Rücknahme der Anteile bzw. den Rückerwerb der Aktien verlangen können.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon