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Freizonenfiktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung dafür, dass sich Freizonen und Freilager des Kontrolltyps I zwar geographisch im Zollgebiet der EU befinden, aber zollrechtlich als vom Zollgebiet getrennt anzusehen sind. Die Waren in Freizonen gelten als nicht im Zollgebiet befindlich.
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