Freizonenfiktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung dafür, dass sich Waren in räumlich durch Zollzäune abgetrennten Freizonen und Freilagern zwar geografisch im Zollgebiet der EU befinden, aber zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiets der Union befindlich anzusehen sind. Die Waren in Freizonen gelten als nicht im Zollgebiet befindlich. Es handelt sich nach dieser rechtlichen Fiktion um Nicht-Unionswaren, die an der Zollgrenze beim Verlassen der Freizone zollrechtlich behandelt werden müssen. Sofern ein Statusnachweis über den zollrechtlichen Status einer Unionsware erbracht werden kann, ist das Verlassen ohne weitere Zollbehandlung möglich.
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