Direkt zum Inhalt

Freizonenfiktion

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung dafür, dass sich Waren in Freizonen  des räumlich durch Zollzäune abgetrennten Kontrolltyps I und Freilagern zwar geografisch im Zollgebiet der EU befinden, aber zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiet der Gemeinschaft befindlich anzusehen sind. Die Waren in Freizonen gelten als nicht im Zollgebiet befindlich. Es handelt sich nach dieser rechtlichen Fiktion um Nichtgemeinschaftswaren, die an der Zollgrenze beim Verlassen der Freizone zollrechtlich behandelt werden müssen. Sofern ein Statusnachweis über den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware erbracht werden kann, ist das Verlassen ohne weitere Zollbehandlung möblich.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com