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Freizonenfiktion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung dafür, dass sich Waren in Freizonen des räumlich durch Zollzäune abgetrennten Kontrolltyps I und Freilagern zwar geografisch im Zollgebiet der EU befinden, aber zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft befindlich anzusehen sind. Die Waren in Freizonen gelten als nicht im Zollgebiet befindlich. Es handelt sich nach dieser rechtlichen Fiktion um Nichtgemeinschaftswaren, die an der Zollgrenze beim Verlassen der Freizone zollrechtlich behandelt werden müssen. Sofern ein Statusnachweis über den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware erbracht werden kann, ist das Verlassen ohne weitere Zollbehandlung möglich.

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