Zitierfähige Version
- Revision von Freizonenfiktion vom 19.02.2018 - 15:27
- Revision von Freizonenfiktion vom 22.11.2017 - 11:08
- Revision von Freizonenfiktion vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Freizonenfiktion vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Freizonenfiktion vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Freizonenfiktion vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Freizonenfiktion vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Freizonenfiktion vom 09.08.2010 - 09:32
- Revision von Freizonenfiktion vom 31.03.2010 - 16:06
- Revision von Freizonenfiktion vom 19.02.2010 - 08:14
- Revision von Freizonenfiktion vom 17.11.2009 - 10:19
- Revision von Freizonenfiktion vom 08.07.2009 - 11:30
- Revision von Freizonenfiktion vom 01.05.2008 - 11:30
Freizonenfiktion
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bezeichnung dafür, dass sich Waren in räumlich durch Zollzäune abgetrennten Freizonen und Freilagern zwar geografisch im Zollgebiet der EU befinden, aber zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiets der Union befindlich anzusehen sind. Die Waren in Freizonen gelten als nicht im Zollgebiet befindlich. Es handelt sich nach dieser rechtlichen Fiktion um Nicht-Unionswaren, die an der Zollgrenze beim Verlassen der Freizone zollrechtlich behandelt werden müssen. Sofern ein Statusnachweis über den zollrechtlichen Status einer Unionsware erbracht werden kann, ist das Verlassen ohne weitere Zollbehandlung möglich.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon