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IAEA

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für International Atomic Energy Agency, Internationale Atomenergie-Agentur, Internationale Atomenergieorganisation. 1. Begriff: 1957 gegründete Organisation mit Sitz in Wien. Autonome Organisation im Rahmen der UN, bildet zusammen mit den Sonderorganisationen der United Nations (UN) die Gruppe der den UN angeschlossenen Organisationen. Sie ist Kontrollorgan des Atomwaffensperrvertrages.

    2. Organe: Konferenz aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten (Generalkonferenz); Rat der Gouverneure; Sekretariat mit sechs Abteilungen.

    3. Ziele: Förderung und Beschleunigung des Beitrages der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, v.a. der Gesundheitsvorsorge; Sicherung - soweit möglich - gegen militärische Ausnutzung der von der IAEA geleisteten Forschungsarbeit, Förderung von Forschung und technischer Ausbildung.

    4. Schwerpunkte der Arbeit:
    (1) Überwachung von Nuklearanlagen auch in Hinblick auf den Atomwaffensperrvertrag,
    (2) technische Unterstützung,
    (3) enge Zusammenarbeit mit FAO bei der Erforschung von Anwendungsmöglichkeiten der Radioaktivität in Ernährungs- und Landwirtschaft,
    (4) im medizinischen Bereich Zusammenarbeit mit WHO,
    (5) bei Kernenergie: Förderung des Erfahrungsaustausches und der technischen Zusammenarbeit,
    (6) Entwicklung und Überwachung der Sicherheit von Nuklearanlagen, hierzu wurde das computergestützte Internationale Nukleare Informationssystem (INIS) entwickelt,
    (7) enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) und Nuclear Energy Agency (NEA) bei der OECD.

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