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Europol

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von den Mitgliedsstaaten der EU mit dem Übereinkommen vom 26.7.1995 ( Europol-Übereinkommen; BGBl. 1997 II, 2153) errichtetes Europäisches Polizeiamt zur Bekämpfung u.a. des illegalen Drogenhandels, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels. Aufgaben sind geregelt in Artikel 88 AEUV. Zur Umsetzung des Beschlusses des Rates  2009/371/JI vom 6.8.2009 ist in Deutschland das EUROPOL-Gesetz vom 16.12.1997 (BGBl.II S. 2150)  m.spät. Änd. erlassen worden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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