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Importkartell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kartell, bei dem eine Einkaufsgemeinschaft zum Import von ausländischen Gütern gebildet wird. Nach der 6. GWB-Novelle nicht mehr legalisierbar (Verstoß gegen § 1 GWB und Art. 81 I EGV).
Gegensatz: Exportkartell.
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