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Revision von Handelsabschlag vom 17.09.2009 - 13:32
Handelsabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bruttoabschlag; Form der Prozentspanne: prozentuales Verhältnis von absoluter Handelsspanne (Betragsspanne) zum Bruttoverkaufspreis, und damit also der Prozentsatz, der vom Bruttoverkaufspreis abgezogen wird, um zum Wareneinstandspreis zu gelangen (Berechnung ohne Mehrwertsteuer).
Gegensatz: Handelsaufschlag.
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