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Durchschnittskostendeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsatz der langfristigen Preispolitik, wonach die Preise stets so zu stellen sind, dass sie die zugehörigen Durchschnittskosten je Einheit decken. Wegen der in solchen Vollkosten enthaltenen, mit abnehmender Beschäftigung ansteigenden Anteile an fixen Kosten verstärkt die Zielsetzung der Durchschnittskostendeckung häufig eine ohnehin vorhandene Unterbeschäftigung. Kurzfristig ist Durchschnittskostendeckung als Preispolitik vielfach durch andere preispolitische Ziele zu ersetzen.

    Vgl. auch Preisuntergrenze.

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