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Revision von Einnahmen vom 08.06.2009 - 13:50
Einnahmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Rechnungswesen:
Strömungsgröße zu Geldvermögensbestand (Zahlungsmittelbestand zzgl. Bestand an Forderungen abzüglich Bestand an Verbindlichkeiten), also Zufluss von Zahlungsmitteln und/oder Erlangung von Forderungen eines Wirtschaftssubjekts.
Gegensatz: Ausgaben.
Nicht zu verwechseln mit betriebsbedingtem Ertrag, Einzahlung, Erlös, Ertrag.
II. Finanzwissenschaft:
Öffentliche Einnahmen, Staatseinnahmen.
Anders: Einkünfte.
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