Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
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Haager Einheitliches Kaufgesetz; Gesetz zur Regelung sowohl des Zustandekommens von Kaufverträgen als auch der Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie der Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Käufer bzw. Verkäufer die ihm obliegenden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Es ist durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht, Wiener Kaufrechtsübereinkommen) ersetzt worden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
EU-GVV
EU-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung
Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
Haager Einheitliches Kaufgesetz
Handelsklauseln
Schiedsgerichtsklausel
Schiedsgerichtsordnung
Schiedsklausel
UN-Kaufrecht
UN-Schiedsabkommen
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)
Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Wiener Kaufrechtsübereinkommen
internationale Produkthaftung
internationale Schiedsklauseln
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
eingehend
Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
ausgehend
eingehend
Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
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