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Globalbudgetierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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abweichend von der sächlichen und zeitlichen Zweckbindung der Mittel im Haushaltsplan öffentlicher Verwaltungen zulässiges Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Mittelbewirtschaftung. Grundlage ist der haushaltsrechtliche Vermerk, der mit dem Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft für organisatorische Teileinheiten von der zuständigen Legislative beschlossen wird. G. wird zunehmend zu einem zentralen Element der Verwaltungsreform (New Public Management, Budgetierung). G. soll verbunden mit Kontraktmanagement die Eigenverantwortung und Motivation der Verwaltungsmitglieder stärken und damit zugleich Wirtschaftlichkeitspotenziale ausschöpfen.
Praktische Anwendung findet G. zz. in größerem Umfang auf kommunaler Ebene sowie im Rahmen von Pilotprojekten u.a. in einzelnen Universitäten und Hochschulen.
Probleme: Es besteht v.a. in Finanzkrisen die Gefahr und Tendenz, G. als Instrument eines Cut-back-Managements zu betrachten. Unklar ist zudem das materielle Verständnis der Legislative hinsichtlich der Handhabung ihres Budgetrechts (ursprünglich das höchste Recht der Legislative) sowie die Frage nach der Kontrolle und der Verfügbarkeit über entsprechende Kontrollinstrumente.
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