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Krisentheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Konjunkturtheorie:

    Der Begriff Krise beschreibt die Phase des konjunkturellen Niedergangs (auch Depression).

    Vgl. auch Konjunkturphasen, Konjunkturtheorie.

    II. Marxismus:

    Die K. behauptet, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Kapitalismus notwendigerweise durch immer heftigere Konjunkturkrisen und Disproportionen gekennzeichnet sei. Als generelle Ursache hierfür wird der durch den technischen Fortschritt und durch anwachsende Akkumulation bedingte tendenzielle Fall der Profitrate angesehen.

    Marx argumentiert wie folgt: Da die Unternehmer dem Profitratenfall durch verstärkte Akkumulation und damit Produktion entgegenzuwirken versuchten, um die geringere Kapitalrentabilität durch vergrößerten Mehrwert (Mehrwerttheorie) zu kompensieren, steige der gesamtwirtschaftliche Produktionsumfang zwangsläufig an. Gleichzeitige bewirkt jedoch Ausbeutung und Verelendung der Arbeiter sowie die Vergrößerung der industriellen Reservearmee, dass die kaufkräftige Nachfrage hinter dem wachsenden Güterangebot zurückbleibe. Dies führe zu periodisch wiederkehrenden konjunkturellen Absatzkrisen. Mittelfristig falle die Kapitalrentabilität durch den technischen Fortschritt und die fortgesetzte Akkumulation immer weiter. Durch die sich häufenden Insolvenzen komme es zu einer fortgesetzten Zentralisation des Kapitals. Kritisiert wird dieser Ansatz kreislauftheoretisch, weil ungeklärt bleibt, warum die Gewinne bei zunehmender Akkumulation nicht ebenfalls nachfragewirksam werden (Investitionsgüterbedarf) und die Unternehmer keine Konsumgüternachfrage entfalten.

    Die marxistische Krisenerklärung ist derjenigen Gruppe von Theorien zuzurechnen, die eine prinzipielle Instabilität des privatwirtschaftlichen Sektors unterstellen. Entgegengesetzter Auffassung sind z.B. die Vertreter des Monetarismus sowie diejenigen, die annehmen, dass der Wettbewerbsprozess zu einer inhärenten Stabilität des privaten Sektors führe, so dass ein störungsfreier Wirtschaftsablauf gewährleistet sei.

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