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Mengenzoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zoll, der auf Mengenbasis berechnet wird, z.B. Euro pro Stück oder Gewicht

    Beispiel: 102,4 Euro/100 kg). Die wertmäßige Belastung eines Gutes durch einen Mengenzoll sinkt mit zunehmendem Preis.

    Vgl. auch Zoll, Spezifischer Zoll, Einfuhrzoll, Wertzoll, tarifäre Handelshemmnisse, Zollzwecke.

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