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Revision von Mengenzoll vom 22.11.2017 - 12:32
Mengenzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zoll, der auf Mengenbasis berechnet wird (spezifischer Zoll oder Wertzoll), z.B. Euro pro Stück oder Gewicht
Beispiel: 102,4 Euro/100 kg). Die wertmäßige Belastung eines Gutes durch einen Mengenzoll sinkt mit zunehmendem Preis.
Vgl. auch Zoll, Spezifischer Zoll, Einfuhrzoll, Wertzoll, tarifäre Handelshemmnisse, Zollzwecke.
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