Direkt zum Inhalt

Leistung an Erfüllungs Statt

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistung, die der Schuldner nicht schuldet, sondern an Stelle einer geschuldeten erbringt. Nimmt der Gläubiger die Leistung als Erfüllung an, erlischt die Verbindlichkeit (§ 364 I BGB).

    Anders: Leistung erfüllungshalber.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com