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Monopolmissbrauch
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1. Begriff: sittenwidrige Ausnutzung eines Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB).
2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen (Deutsches Kartellrecht) und Europäischen Kartellrecht wird der Monopolmissbrauch über die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 19, 20, 29 GWB und Art. 82 EGV erfasst. Monopolmissbrauch kann Unterlassungs- und Schadensersatzklage nach der Generalklausel des unlauteren Wettbewerbs (§ 3 UWG) oder nach den Schutzvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts rechtfertigen (Boykott, Kontrahierungszwang).
Vgl. auch Wettbewerbspolitik.
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