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Lage der Arbeitszeit
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die Lage (tägliche Arbeitszeit) der durch Gesetz, Tarifvertrag und Einzelarbeitsvertrag vorgegebenen Arbeitszeitverpflichtung wird bestimmt durch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber kraft seines allgemeinen Direktionsrechts, es sei denn, sie ist bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Allerdings hat er dabei (bei der Lage, nicht bei der Dauer der Arbeitszeit) die erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten nach § 87 I 2 BetrVG zu beachten (z.B. Einführung und Änderung von Schichtarbeit, Schichtplan, Einführung der gleitenden Arbeitszeit, Lage der Kurzarbeit).
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