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Kameralistik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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kameralistische Buchführung; klassischer Rechnungsstil der öffentlichen Verwaltung. Einerseits ist „finanzwirtschaftlich” mithilfe der „Verwaltungsbuchführung” abzurechnen: Nachweis der Einhaltung des Haushaltsrechts und -plans sowie der tatsächlich erreichten Deckung der wirklichen Ausgaben (Überschuss- und Fehlbetragsermittlung) ist wichtigstes Rechnungsziel; daneben Darlegung der Vermögensentwicklung. Andererseits muss bei öffentlichen Unternehmen mithilfe einer „Betriebskameralistik” das Wirtschaftsergebnis nach kaufmännischer Art ermittelt werden, wenn man sich nicht der Doppik bedient.
Da in Form von Einnahmen und Ausgaben nur die Geldströme und bes. der Geldverbrauch erfasst werden, wird K. nicht mehr als hinreichend leistungsfähig angesehen; auch für öffentliche Verwaltungen ist der Ressourcenverbrauch prägend (Ressourcenverbrauchskonzept, Speyerer Verfahren). - Vgl. Finanzwissenschaft, Merkantilismus, Kameralismus, Colbertismus.
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