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Netting
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1. Allgemein: Verrechnung gegenläufiger Zahlungsbewegungen, um Anzahl und Volumen von Zahlungsbewegungen innerhalb von nationalen oder multinationalen Konzernen zu verringern (Cash-Management-Systeme).
2. Verrechnung von Zinszahlungen: Interest Netting.
3. Verrechnung von sich aufhebenden Positionen bei Swapgeschäften, Futures-Kontrakten und Optionen an Terminbörsen. Aufrechnungsvereinbarungen bewirken unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Anrechnung in der Solvabilitätsverordnung.
4. Netting von Währungspositionen: Wird eingesetzt, um gegensätzliche Währungsrisiken gleicher Fälligkeit miteinander aufzurechnen und nur die verbleibende Nettoposition kurszusichern. Hierdurch lässt sich das risikobehaftete Fremdwährungsvolumen und damit vermeintlich das Währungsrisiko reduzieren.
5. Netting durch Novation: Das Ersetzen zweier bestehender Kontrakte zwischen zwei Parteien über die Lieferung von Beträgen in einer bestimmten Währung an einem bestimmten Tag durch einen einzigen Kontrakt, durch den die ursprünglichen Kontrakte erfüllt werden und damit erlöschen. Das Netting kann in verschiedenen Formen ausgestaltet sein: a) bilaterales Netting durch Novation: Netting zwischen nur zwei Parteien (z.B. FXNET), b) multilaterales Netting durch Novation und c) Substitution: Netting zwischen mehr als zwei Parteien (eine dritte Partei tritt als Gläubiger bzw. Schuldner in die Kontrakte zwischen zwei Parteien ein). Eine rechtlich weniger klar ausgestaltete Form des Netting stellt die Positionenaufrechnung dar.
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