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Lohnausgleich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Lohnausgleich bei Arbeitszeitverkürzung: Bezeichnung für die von Gewerkschaften vielfach angestrebte tarifliche Zusicherung im Rahmen von Lohnvereinbarungen, nach denen die Wochenarbeitszeit ohne Kürzung der Löhne und Gehälter aus beschäftigungspolitischen Gründen herabgesetzt werden soll (Arbeitsmarktpolitik, Arbeitszeitpolitik).

    2. Im Wege der Betriebsvereinbarung festgesetzte freiwillige Leistung des Arbeitgebers: Erstattung der Differenz zwischen Krankengeld und durchschnittlichem Arbeitsentgelt bei länger als sechs Wochen dauernder Krankheit.

    Vgl. auch Arbeitsverhinderung.

    Anders: Krankenzuschüsse.

    3. Lohnausgleich bei Schlechtwetter: Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld.

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