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Leistungsort
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bürgerliches Recht: Ort, an dem der Schuldner eine Leistung zu erbringen hat (§ 269 BGB). Der L. entspricht dem Erfüllungsort
2. Umsatzsteuerrecht: Lieferung, sonstige Leistung.
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