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Revision von oberste Bundesbehörden vom 08.06.2009 - 10:58
oberste Bundesbehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bundesministerien (BM):
- Auswärtiges Amt
- BM des Innern
- BM der Justiz
- BM der Finanzen
- BM für Wirtschaft und Technologie
- BM für Arbeit und Soziales
- BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- BM der Verteidigung
- BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- BM für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
- BM für Bildung und Forschung
- BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- BM für Gesundheit.
2. Rang einer obersten Bundesbehörde haben außerdem: das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, der Bundesrechnungshof und die Deutsche Bundesbank.
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