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Streckengroßhandlung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Großhandelsunternehmung, die nicht in den Warenstrom, sondern dispositiv in den Informations- und Zahlungsstrom eingeschaltet ist (Distribution). Streckengroßhandlung tätigt ausschließlich oder überwiegend Streckengeschäfte. Durch Vordisposition übernimmt sie Aufgaben des zeitlichen und mengenmäßigen Ausgleichs, v.a. der Markterschließung (Handelsfunktionen).
Gegensatz: Lagerhaltende Großhandlung.
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